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Wasser wird angestellt
1. April 2023 Ganztägig
Beschluss des Vorstands vom 02.01.2023 “Kommt ein Mitglied/Pächter seiner Pflicht zur Abgabe der Wasseruhr Stände nicht nach und der Vorstand die Ablesung selbst vornehmen muss, erheben wir eine Gebühr von 10,00€ pro nicht erbrachte Leistung.”
Stellen Sie sicher, dass die Wasserhähne ab 30.03.2023 in Ihren Gärten geschlossen sind.